Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:

  • Wohnen in einem Einzelzimmer (alternativ Zweibettzimmer)
  • Volle Verpflegung, vier Mahlzeiten am Tag
  • allgemeine Betreuung
  • Pflege entsprechend der Pflegebedürftigkeit
  • Reinigung der Leibwäsche und Kleidung 
  • Zimmerreinigung
  • Energiekosten

Die durch die Landesverbände der Pflegekassen, das Landesamt für Soziales sowie den Landkreis und Städtetag Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2018 genehmigten Pflegesätze für Vollstationäre- und Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen innerhalb eines Kalenderjahres mit 1.774,00 € für die Kurzzeitpflege für längstens 28 Tage , sowie 1.612,00 € für die Verhinderungspflege für längstens 28 Tage.

Marienhaus Seniorenzentrum St. Anna Morbach
Bahnhofstraße 55
54497 Morbach
Telefon:06533 955-00
Telefax:06533 955-0101
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